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Erlaubnisfeld und Bohrstandort2019-08-26T13:07:49+02:00

Erlaubnisfeld und Bohrstandort

Bereits im Jahr 2005 hat die Gemeinde Ismaning die Aufsuchungsrechte für Geothermie beantragt und vom Bayerischen Wirtschaftsministerium ein 34,3 Quadratkilometer großes Erlaubnisfeld zugeteilt bekommen. Innerhalb dieses Areals ist die Gemeinde berechtigt, nach Thermalwasser zu bohren. Wird dieses in ausreichender Menge und Fördertemperatur gefunden, wird das Erlaubnisfeld auf Antrag in ein Bewilligungsfeld umgewandelt, auf dem dann in der Regel zunächst für 50 Jahre Geothermie gefördert werden darf.

Anhand vieler Kriterien wird innerhalb des Erlaubnisfeldes ein Bohrgelände ausgesucht. Möglichst geringe Eingriffe in die Natur, eine ausreichende Entfernung zu Wohngebieten, Infrastruktur und Erschließungsmöglichkeit und nicht zuletzt die Lage des Bohrplatzes zu den Thermalwasservorkommen im Untergrund spielen unter anderem eine Rolle.

In Ismaning fiel die Wahl auf das sogenannte Schafstadl-Gelände, das viele Vorzüge in sich vereint. Im Oktober 2011 wurde mit der Einrichtung des Bohrplatzes begonnen, ab Anfang 2012 wird hier ein Bohrturm stehen und den Bohrmeißel in den Untergrund treiben.

Weit entfernt von Wohngebieten, nahe an der bestehenden Fernwärme-Energiezentrale: Das Bohrgelände an der Mayerbacherstraße (gelb markiert)

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