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FAQ2019-08-26T13:35:10+02:00

Häufige Fragen zum Anschluss an das Geothermie-Fernwärmenetz

Diese Seite wird ständig aktualisiert und ergänzt, bitte schauen Sie also immer wieder einmal vorbei. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht behandelt ist, helfen wir Ihnen unter Telefon 089 – 960 900-167 gerne weiter. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, können wir sie (ohne Namensnennung) auch auf dieser Seite behandeln.

Nein. Weder bei bestehenden Gebäuden noch in Neubaugebieten ist ein Anschlusszwang vorgesehen. Wie die Ergebnisse der Fragebogenaktion in Ismaning und auch die Nachfrage der Bürger in anderen Gemeinden zeigen, wäre eine solche Maßnahme auch völlig überflüssig.
Wichtig ist, dass im anzuschließenden Gebäude eine zentrale Heizungsanlage installiert ist. Dann können sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser oder auch öffentliche Gebäude wie Schulen etc. an die Fernwärme angeschlossen werden. Auch Gewerbebetriebe können mit Geothermie versorgt werden; sofern die benötigte Temperatur die von der WVI lieferbare Vorlauftemperatur nicht übersteigt, kann die Fernwärme auch als Prozesswärme genutzt werden.
Sie können alle Formen der Warmwasserbereitung, die Sie jetzt nutzen, auch weiterhin betreiben, das heißt Heizkörper-, Fußboden- und Flächenheizungen ebenso wie die Trink- und Brauchwassererwärmung. Die Anschaffung neuer Heizkörper ist nicht erforderlich; lediglich wenn der Warmwasserboiler in Ihren derzeitigen Heizkessel integriert ist, ist ein neuer Boiler erforderlich.

Die Wärmeübergabestation erlaubt den gleichzeitigen Betrieb und die separate Regelung verschiedener Wasserkreisläufe und kann in der Regel auch modular erweitert werden, wenn mehr Heizkreisläufe als üblich betrieben werden sollen.

Nur dann, wenn Ihr Boiler in Ihrem bisherigen Heizkessel integriert ist, ist die Anschaffung eines neuen Gerätes erforderlich. Ansonsten können Sie Ihren bisherigen Boiler weiter verwenden. Bei alten Geräten, die oft auch sehr verkalkt sind, sollte überlegt werden, die stattfindenden Anschlussarbeiten auch für die Installation eines neuen, effizienteren Boilers zu nutzen.
Die zu liefernde Vorlauftemperatur wird Ihnen vertraglich garantiert und von der WVI sowohl im Sommer als auch im Winter sichergestellt. Der Wärmeverlust im Fernwärmenetz ist sehr gering und bewegt sich durch die gute Isolierung der Rohre selbst bei weit entfernten Gebäuden nur im einstelligen Prozentbereich. Diesen geringen, unvermeidlichen Netzverlust bezahlt übrigens nicht der Kunde – abgerechnet wird nur die Wärmemenge, die tatsächlich von Ihnen verbraucht wird.
Im Wärmeliefervertrag, den Sie mit der WVI schließen, wird festgelegt, dass der Kunde seinen gesamten Wärmebedarf aus der Fernwärme deckt. Eine Ausnahme stellen jedoch bestehende Anlagen dar, die mit regenerativen Energiequellen wie z. B. Sonnenkraft oder Holz betrieben werden. Solche Anlagen dürfen Sie also weiterhin nutzen.
Ihr Gebäude wird durch zwei Leitungsrohre (Vor- und Rücklauf) mit der in der Straße verlaufenden Hauptleitung verbunden. Hierzu wird ein schmaler, in der Regel rund 50 Zentimeter breiter Rohrgraben zu Ihrem Heizungskeller gezogen. Dieser wird nach Verlegung der Rohre wieder verfüllt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.

Durch zwei Mauerdurchbrüche, die natürlich wieder fachmännisch abgedichtet werden, werden die beiden Rohrleitungen mit einem Durchmesser von jeweils rund zehn Zentimetern (einschließlich Isolierung) dann in den Heizungskeller geführt. Dort wird die Wärmeübergabestation, die Ihren bisherigen Öl- oder Gaskessel ersetzt, installiert und mit der Vor- und Rücklaufleitung verbunden. Nach Anschluss der Wärmeübergabestation an Ihre bestehende Heizungsanlage („Sekundärseite“) steht der Aufnahme der Geothermieversorgung nichts mehr im Wege.

Selbstverständlich werden alle notwendigen Baumaßnahmen durch den Kundenberater mit Ihnen besprochen und vereinbart, ebenso werden die entsprechenden Termine rechtzeitig mit Ihnen festgelegt.

Beim Anschluss an das Fernwärmenetz wird Ihre alte Öl- oder Gasheizungsanlage außer Betrieb genommen. Da gebrauchte Heizungsanlagen in der Regel die aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen und deshalb kaum verkaufbar sind, empfiehlt es sich, diese durch den Heizungsbauer ausbauen und entsorgen zu lassen. Dadurch erzielen Sie meist auch einen deutlichen Platzgewinn im Heizraum.
Alle wichtigen Anlagenkomponenten, wie zum Beispiel Wärmetauscher, Netzpumpen und andere Aggregate sind in der Energiezentrale mindestens zweifach vorhanden (in der Fachsprache: „redundant ausgelegt“). Ferner ist die gesamte Leistung, die aus der geothermischen Wärmeerzeugung stammt, in Form von herkömmlichen Wärmeerzeugern zusätzlich abgesichert, so dass bei einem – sehr unwahrscheinlichen – Ausfall der Geothermie die Versorgung vorübergehend aus anderen Energiequellen erfolgen kann. Dadurch ist eine sehr hohe Versorgungssicherheit gegeben, die höher ist, als bei einer im Haus des Kunden in der Regel nur einfach
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