Laden...

Gesetzliche Informationspflicht

Pressemitteilung
31. Januar 2023

 
Gesetzliche Informationspflicht der WVI Wärmeversorgung Ismaning GmbH & Co. KG
gemäß § 12 Abs. 4 S. 1 EWPBG
Allgemeine Informationen über die Entlastung

Die Wärmeversorgung Ismaning (WVI), als Ihr Wärmelieferant, möchte die Ismaninger Wärmekunden über die Wärmepreisbremse informieren:

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Für folgende Kunden wird der Wärmepreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs (Prognosemenge September 2022 in kWh x 12) auf 9,5 ct/kWh einschließlich staatlich veranlasster Preisbestandteile und Umsatzsteuer begrenzt:

  • Kunden, deren Verbrauch an der betreffenden Entnahmestelle 1,5 Mio. kWh pro Jahr nicht übersteigt,
  • Kunden, die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen,
  • Kunden, die eine zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder Kindertagesstätte und andere Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches soziale Leistungen erbringt, oder
  • Kunden, die eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder ein anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Preis. Wärme zu sparen senkt also auch während der Dauer der Wärmepreisbremse die Kosten.

Für die zuvor genannten Kunden gilt die Wärmepreisbremse aktuell vom 1. März bis zum 31. Dezember 2023. Dabei ist aber auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 vorgesehen. Die Bundesregierung hat ferner die Möglichkeit, die Laufzeit der Wärmepreisbremse durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die über die Wärmepreisbremse gewährten Entlastungsbeträge werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Wärmeversorger. Bei einer monatlichen Abschlags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Abschläge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro/Monat überschreiten werden, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Webseite www.sparenwasgeht.de.

Über die konkrete Höhe der Entlastung und ihre Abwicklung werden wir unsere Kunden noch individuell im Februar bzw. März 2023 in Textform informieren.

Ihre WVI-Wärmeversorgung Ismaning GmbH & Co. KG
#wärmeversorgungismaning #wvi #ismaning #wärmeversorgung #wärme

2023-01-30T09:17:02+01:0031.01.2023|Aktuelles|
Diese Webseite verwendet Cookies. Wir nutzen hierbei ausschließlich technisch notwendige Cookies, die keine aktive Zustimmung benötigen, um Ihnen einen funktionalen Webauftritt zur Verfügung zu stellen. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Website erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Zustimmen