Laden...

Keine Entspannung auf dem Energiesektor: Fernwärmepreise müssen steigen

Die Entwicklung auf den Energiemärkten, die im Laufe des Jahres bereits darauf hindeutete, dass die Wärmeversorgung Ismaning (WVI) ihre Fernwärmepreise für die am 1. Oktober beginnende Heizperiode 2023/2024 deutlich anheben muss, hat sich leider auch in der für die Preisbildung maßgebende Preisgleitklausel niedergeschlagen.

Nach Vorliegen aller Indizes des Statistischen Bundesamts, die sich auf das Jahr 2022 beziehen, zeigt die Preisberechnungsformel, dass der Grundpreis um knapp 8,4 Prozent und der Arbeitspreis um 50 Prozent angehoben werden müssen. Der Messpreis steigt um gut 6,3 Prozent. Der Mischpreis für einen Standard-Hausanschluss mit 15 Kilowatt (kW) Anschlussleistung und einem Jahresverbrauch von 25 Megawattstunden (MWh) steigt somit um rund 34,8 Prozent. Grund- und Messpreis sind fixe Beträge und einmal jährlich zu entrichten, die Summe des Arbeitspreises ist verbrauchsabhängig.

Dadurch, dass sich die preisbildenden Faktoren, z. B. die Preise anderer Energieträger, Investitionen oder Löhne, immer auf das vorausgegangene Jahr beziehen und die Heizperiode stets von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres läuft, deckt sich die Entwicklung des Fernwärmepreises vielfach nicht mit der Preisentwicklung anderer Energieträger oder mit aktuellen Tendenzen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass die WVI-Kunden zu Beginn der Heizperiode 2022/2023 eine Steigerung des Mischpreises für ein durchschnittliches Einfamilienhaus um `nur´ rund 26 Prozent hinnehmen mussten, während der Erdgaspreis bereits im 1. Halbjahr 2022 um 113 Prozent über dem Durchschnittspreis des Jahres 2021 lag (staatliche Maßnahmen wie die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent unberücksichtigt).

Die beschriebene Verzögerungswirkung führte nun dazu, dass der Fernwärmepreis den Preisvorteil zu Beginn der Heizperiode 2022/2023 teilweise `aufholt´. Trotz der für die WVI-Kunden sicher unerfreulichen Nachricht sei darauf hingewiesen, dass der Fernwärmepreis wie immer für ein Jahr im Voraus fix ist, also ungeachtet aller politischen Entwicklungen bis zum 30. September 2024 keine zusätzlichen Belastungen entstehen können. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn mit Beginn des Winters eine Energieverknappung und damit ein drastischer Preisschub bei Erdgas oder Öl eintreten sollte.

Nach wie vor gilt auch, dass die Preisgleitklausel, wenn auch verzögert, in beide Richtungen wirkt, also bei einer rückläufigen Entwicklung der preisbildenden Indizes auch zu Preissenkungen führen wird. Angesichts der nach wie vor sehr angespannten Lage in Politik und Energiewirtschaft ist eine Prognose hierzu derzeit nicht möglich.

Die WVI bedauert die vorzunehmenden Preiserhöhungen und wird im Rahmen ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten weiterhin daran arbeiten, ihren Kunden preiswerte, sichere und umweltfreundliche Energie zur Verfügung zu stellen.

Wärmeversorgung Ismaning

2023-09-18T07:24:00+02:0015.09.2023|Aktuelles|
Diese Webseite verwendet Cookies. Wir nutzen hierbei ausschließlich technisch notwendige Cookies, die keine aktive Zustimmung benötigen, um Ihnen einen funktionalen Webauftritt zur Verfügung zu stellen. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Website erhalten Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Zustimmen