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Preisgleitklausel Teil 3

27.09.2018

Das neue WVI-Preissystem steht

Im Mai und Juli hat die Wärmeversorgung Ismaning (WVI) in den Ortsnachrichten die Mechanismen der Preisbildung bei geothermisch erzeugter Fernwärme dargestellt und die Wirkung der als Vertragsbestandteil geltenden Preisgleitklausel erklärt.

Um die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenzufassen:
1.) Die Preisgleitklausel berücksichtigt verschiedene Faktoren, die für die Preisbildung maßgeblich sind, wie zum Beispiel die Preise anderer Energieträger, Investitionen oder Löhne.
2.) Dadurch wirkt sie für den Fernwärmepreis dämpfend, falls zum Beispiel einzelne Energieträger sich sprunghaft verteuern sollten. Der Fernwärmepreis gilt jeweils für ein Jahr im Voraus und ist deshalb – im Gegensatz zu Gas- oder Ölpreisen – gut kalkulierbar.
3.) Der Gesetzgeber fordert, dass Preisgleitklauseln die tatsächlichen Kostenstrukturen bei der Erzeugung und Verteilung der Wärme möglichst realistisch abbilden sollen, andererseits aber auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Deshalb kann es notwenig werden, diese Klauseln von Zeit zu Zeit an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Die neu gestaltete Preisgleitklausel

Die WVI, die bereits im siebten Jahr Fernwärme aus Geothermie liefert, hat die aktuellen Betriebserfahrungen und die aktuellen produktionstechnischen Gegebenheiten (beschrieben im Juli-Artikel) jetzt in eine neue Preisgleitklausel einfließen lassen, die zum Beginn der neuen Heizperiode am 1. Oktober wirksam wird. Die modernisierten Preisgleitklauseln für die einzelnen Preisbestandteile lauten nun:

Grundpreis = GP0 * [(10% * Str / Str0) + (45% * InvestGKB / InvestGKB0) + (45% * Lohn / Lohn0)]

Arbeitspreis = AP0 * [(40% * Gas / Gas0) + (10% * Str / Str0) + (50% Fernwärme/Fernwärme0)]

Messpreis = MP0 * [(80% * InvestWÜ / InvestWÜ0) + (20% * Lohn / Lohn0)]

Die Abkürzungen bedeuten: Str = Strom; InvestGKB = Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter; Lohn = tarifliche Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich; Gas = Preisindex für Erdgas; Fernwärme = Verbraucherpreisindex für Zentralheizung/Fernwärme; InvestWÜ = Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler

Am Beispiel des für die Gesamtrechnung wichtigen Arbeitspreises bedeutet das, dass dieser zu 40 Prozent vom Gaspreis, zu 10 Prozent vom Strompreis und zu 50 Prozent vom sogenannten Wärmemarktindex abhängt. Eine genaue Beschreibung der einzelnen Indizes gibt es im Preisblatt.

Die derzeitigen und künftigen Preise

Was vielleicht sehr theoretisch und abstrakt klingt, lässt sich für die bestehenden und künftigen WVI-Fernwärmekunden auch in einem konkreten Preisvergleich darstellen. Mit der neuen Preisgestaltung wurde gleichzeitig der bisher freiwillig und widerruflich gewährte zehnprozentige Rabatt auf den Arbeitspreis in das neue Tarifsystem eingearbeitet, so dass diese Sondersituation nunmehr beendet werden kann, ohne dass der Arbeitspreis wieder auf das Niveau vor der Rabattierung angehoben werden musste. Im Gegenteil ergibt sich im Mischpreis, der Grund-, Arbeits- und Messpreis berücksichtigt, sogar eine Reduzierung von knapp 1,6 Prozent, wie nachstehende Tabelle zeigt.

WVI-Geschäftsführer Andreas Hobmeier ist sicher, mit dem neuen Preissystem eine für die Verbraucher faire und gleichzeitig zukunftsfähige Regelung gefunden zu haben: „Die neue Preisgleitklausel erfüllt die Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich der Kostenstrukturen und der aktuellen Marktentwicklung, sie hält die Fernwärme preislich konkurrenzfähig und bringt für unsere Kunden sogar eine leichte Entlastung. Damit kann die WVI optimistisch in die nächsten Jahre gehen.“

Text: Dr. Norbert Baumgärtner

2019-09-30T14:48:21+02:0027.09.2018|Aktuelles|
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