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Situation bei Wärmepreisen bleibt schwierig

Bereits mehrfach und an verschiedenen Stellen hat die Wärmeversorgung Ismaning (WVI) den Mechanismus beschrieben, der zur Bildung des Fernwärmepreises aus der geothermischen Wärmeerzeugung führt. Zentrales Instrument ist die sogenannte Preisgleitklausel, die den Wärmepreis an verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Preise anderer Energieträger, Investitionen oder Löhne bindet. Dadurch wirkt sie preisdämpfend, falls zum Beispiel einzelne Energieträger sich sprunghaft verteuern sollten. Der Fernwärmepreis gilt jeweils für ein Jahr im Voraus und ist deshalb – im Gegensatz zu Gas- oder Ölpreisen – gut kalkulierbar.

Die Preisgleitklausel wird gespeist durch Indizes, die das Statistische Bundesamt jährlich im Spätsommer für das zurückliegende Jahr veröffentlicht und die zu Beginn der aktuellen Heizperiode am 1. Oktober des jeweiligen Jahres in die Preisbildung einfließen. Dadurch bildet die Klausel die Preisentwicklung im Wärmemarkt mit deutlicher Verzögerung ab. Das hat Vor- und Nachteile.

Einerseits treffen Preissprünge, wie sie bei allen Energien in Folge des Ukraine-Krieges seit Anfang 2022 eintraten, die Verbraucher nicht sofort und mit voller Wucht. Zu Beginn der Heizperiode 2022/2023 mussten die WVI-Kunden zum Beispiel eine Steigerung des Mischpreises für ein durchschnittliches Einfamilienhaus um „nur“ rund 26 Prozent hinnehmen, während der Erdgaspreis bereits im 1. Halbjahr 2022 um 113 Prozent über dem Durchschnittspreis des Jahres 2021 lag (staatliche Maßnahmen wie die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf sieben Prozent unberücksichtigt).

Die Kehrseite der Medaille: Durch die beschriebene Verzögerung muss die Preisgleitklausel vergangene Entwicklungen auf den Energiemärkten nachvollziehen, die möglicherweise nicht mehr den aktuellen Trends entsprechen. So sinken die Gaspreise derzeit leicht, während der Fernwärmepreis auf Basis eines Teils der bereits vorliegenden Zahlen, die sich auf das Jahr 2022 beziehen, weiter steigen muss. Noch liegen nicht alle Indizes des Statistischen Bundesamtes vor, aber die WVI möchte ihre Kunden bereits jetzt auf diese Entwicklung hinweisen und sie ihnen erklären.

Eine positive Nachricht zum Schluss: Die Preisgleitklausel wirkt, wenn auch verzögert, in beide Richtungen. Das bedeutet: Sollte sich die leichte Entspannung auf den Energiemärkten fortsetzen oder verdeutlichen, so werden solche Trends selbstverständlich in Zukunft auch in die WVI-Fernwärmepreise einfließen. Angesichts der nach wie vor sehr angespannten Lage in Politik und Energiewirtschaft kann dies jedoch leider kein Versprechen sein.

2023-07-14T09:31:01+02:0014.07.2023|Aktuelles|
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