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Umsetzung Energiepreisbremse

Im Bereich der Fernwärme sieht das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vor, dass der Arbeitspreis für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches auf 9,5 ct/kWh (brutto) gedeckelt wird. Die restlichen 20 Prozent werden über den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet, d.h. gemäß aktuell gültigem Preisblatt. Der Grundpreis wird nicht gedeckelt und bleibt somit unverändert bestehen.

Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes.

Neben der Preisdeckelung können Kunden auch weiterhin durch einen bewussten Wärmeverbrauch Energiekosten einsparen.

Für Kunden der WVl wirkt sich die Wärmepreisbremse wie folgt aus:

  • Unsere Kunden mit dem Normaltarif liegen derzeit unter dem Referenzarbeitspreis von 9,5 ct/kWh (brutto). Kunden mit Normaltarif profitieren bei der WVI somit bereits von einem günstigeren Arbeitspreis. Die Preisbremse tritt nur für Kunden, die über den Referenzarbeitspreis liegen, in Kraft.
  • Bei unserem Kleinverbrauchstarif (15 kW, < 10.000 kWh/a), ausgenommen im Anschlussjahr, liegt der Arbeitspreis derzeit bei 10,04 ct/kWh (brutto). Diese Kunden erhalten somit eine Entlastung beim Arbeitspreis über die Wärmepreisbremse, ab dem März 2023. Für Januar und Februar wird ebenfalls im März der monatliche Entlastungsbetrag gutgeschrieben.

Die Umsetzung erfolgt durch die WVI d.h. Kunden müssen von sich aus nichts weiter unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie HIER auf der Internetseite der Bundesregierung.

2023-03-29T10:18:50+02:0029.03.2023|Aktuelles|
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