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Zeitlich befristete Senkung des Arbeitspreises für Fernwärme

12.10.2016

Senkung des Arbeitspreises

Zum 1. Oktober 2016 hat die WVI wie in jedem Jahr zu Beginn der Heizsaison die Fernwärmepreise angepasst. Wie Sie wissen, sind diese an eine sogenannte Preisgleitklausel gebunden, die Bestandteil Ihres Wärmelieferungsvertrages ist.

Diese Formel beruht auf verschiedenen Preiskomponenten und bezieht sich jeweils auf einen zurückliegenden Jahreszeitraum (1. Juli des Vorjahres bis 30.Juni des aktuellen Jahres). Deshalb kann sie aktuelle Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten, zum Beispiel Energiepreise, manchmal nicht ausreichend oder nicht schnell genug abbilden.

Um Ihnen, verehrte Kundinnen und Kunden, einen Ausgleich zu dem derzeit relativ niedrigen Niveau des Gaspreises zu bieten, hat der Aufsichtsrat der WVI deshalb beschlossen, Ihnen ab dem 01.10.2016 einen auf zwei Jahre befristeten Sonderrabatt auf den Arbeitspreis in Höhe von 10 Prozent zu gewähren. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit 25 Megawattstunden Wärmeverbrauch pro Jahr macht dies eine Einsparung von rund 150 Euro jährlich aus.

Wir hoffen, damit ein faires Preisniveau für die umweltfreundliche Geothermie-Fernwärme geschaffen zu haben, das Ihnen ermöglicht, weiterhin zufriedene Kunden der WVI zu bleiben. Vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass dieser Sonderrabatt nur für den angegebenen Zeitraum gilt und darüber hinaus kein Anspruch auf eine weitere Rabattierung besteht.

Wärmeversorgung Ismaning WVI
Text: Dr. Norbert Baumgärtner

2019-09-30T14:49:05+02:0012.10.2016|Aktuelles|
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